Beratungsförderung des Bundes - BAFA
Hier ein paar Infos ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen
und
weniger als 250 Personen beschäftigen,
einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.
Beratungsinhalte
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Angaben zum Inhalt (zwingend)
Ist-Analyse der Situation des beratenen Unternehmens
(Ermittlung der Schwachstellen) +
konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen
mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis
Dies kann auch begleitende Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater umfassen.
Zuschuss
Höchstzuschuss in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) 50 % maximal 1.500 €
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 € im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 € gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten / -innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Antragstellung
Der Antrag ist mit den Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung wahlweise bei einer sog. Leitstelle einzureichen. Antragsformular: www.beratungsfoerderung.net
Beratungsbeginn
Sofort möglich - da Antrag erst nach Abschlusss der Beratung gestellt wird.
Zuschussauszahlung
Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und dies durch Vorlage seines Kontoauszuges nachweist. Bei Barzahlungen wird kein Zuschuss gewährt.
Der Berater kann sich NICHT damit einverstanden erklären, nur den Eigenanteil (nebst Mehrwertsteuer für den vollen Betrag) vom Kunden zu erhalten und seine Zahlungsansprüche für den bezuschussten Anteil über eine Abtretungserklärung bei der BAFA geltend machen.
Dauer und Fristen
Unterlagen müssen mit Antrag binnen 3 Monate nach Abschluss der Beratung eingereicht werden.
Weitere Infos:
Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008 (BAnz. 99 S. 2404)



