Potentialberatung
Hier ein paar Infos ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen, die älter als 5 Jahre sind und mindestens 1 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Unternehmen mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten und/oder Auszubildenden werden nicht gefördert
Alter
Älter als 5 Jahre ist in diesem Sinne eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit (KMU), deren
• ursprüngliche Gründung länger als 5 Jahre zurückliegt und deren
• Identität und Geschäftsgegenstand im Kern erhalten geblieben sind.
Soweit diese Voraussetzungen zutreffen, bleiben Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Rechtsform und Geschäftsführung unberücksichtigt.
Beratungsinhalte
Gefördert wird die beteiligungsorientierte Beratung (= Potentialberatung) kleiner
Inhalte:
- Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens hinsichtlich der mit einer Beratungsstelle für Potentialberatung identifizierten .Problem- und Aufgabenstellung, Unternehmensstrategie
- Entwicklung von Lösungswegen und Handlungszielen sowie deren Verortung im Zusammenhang der Handlungsfelder Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeit und Gesundheit, Personalentwicklung, Qualifizierungsbedarf, Altersstruktur, Fachkräftebedarf
- Festlegung von Maßnahmen in einem Handlungsplan
- Umsetzung dieser Maßnahmen gemäß den zeitlichen Möglichkeiten
Prozessbezogenes Ergebnis der Potentialberatung ist ein unter Einbeziehung der
Beschäftigten entwickelter verbindlicher betrieblicher Handlungsplan
Anwesenheitspflicht
Ein Beratungstag umfasst 8 Std. Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertretern und Unternehmensvertreterinnen und in der Regel im Unternehmen stattzufinden. Vor- und Nachbereitungszeiten (auch Fahrtzeiten) für die Beratungen und telefonische Beratungen sind nicht förderfähig. Die Aufteilung eines Beratungstages is zulässig, abrechnungsfähig sind nur ganze Beratungstage.
Zuschuss
Bis zu 15 Tage - Pro Beratungstag werden 50% der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 500 € erstattet. Max. 7.500 €
Eine weitere Potentialberatung mit einem Umfang von maximal 15 Beratungstagen kann gefördert werden, wenn die Beratung in der Beratungsstelle für Potentialberatung frühestens 36 Monate nach Bewilligung der letzten Potentialberatung (Datum des Bewilligungsbescheides) stattgefunden hat
Soweit bei der zur Förderung beantragten Potentialberatung der zulässige Umfang an Beratungstagen nicht ausgeschöpft ist, kann eine weitere Potentialberatung gefördert werden, wenn hierdurch die maximale Anzahl von 15 Beratungstagen nicht überschritten wird und die notwendige Beratung in der Beratungsstelle für Potentialberatung innerhalb von 12 Monaten nach dem Beratungstermin zur vorhergehenden Potentialberatung erfolgt. (Bei der Beratung muss der Handlungsplan der vorhergehenden Potentialberatung vorliegen.)
Antragstellung
Erforderlich sind:
Darstellung der geplanten Beratungsbedarfe aus der Sicht des Unternehmens
Angebot eines externen Unternehmensberaters (freie Beraterauswahl)
Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs mit der Beratungsstelle für Potentialberatung
Beratungsbeginn
Bei positiver Stellungnahme (Ausgabe eines Beratungsprotokolls mit Beratungsscheck) kann die Potentialberatung nach dem Tag der Beratungsgespräch mit der zugelassenen Beratungsstelle begonnen werden
Zuschussauszahlung
Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und dies durch Vorlage seines Kontoauszuges nachweist.
Dauer und Fristen
Die Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von maximal 9 Monaten ab Beratungsscheck abgeschlossen sein.



