Unternehmensberatung Annette Eschment

Fördermittel im Überblick

Grundsätzliches zum Thema

Um die Leistungsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen ("KMUs") zu stärken, werden die Unternehmen von der EU, dem Bund und den Ländern unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert.

In der folgenden Einleitung werden die Hauptinstrumente, die zur Finanzierungsförderung eingesetzt werden, kurz vorgestellt: langfristige Darlehen, haftendes Kapital und Beteiligungen, Zuschüsse, Bürgschaften und Haftungsfreistellungen. Schwerpunkt der Darstellung ist das Land NRW.

Neben der Finanzierungsförderung gibt es natürlich andere öffentliche Hilfen, die zu der "Mittelstandsförderung" zählen : Schulungen, Technologie-Zentren, Auslandshandelskammern... Auf diese Unterstützungsformen werden wir hier nicht eingehen.

Vorab noch eine Warnung: bei fast allen öffentlichen Fördermitteln gilt, dass mit der Durchführung der Maßnahme vor Antragstellung nicht begonnen werden darf.

Darlehen

Aus historischen und institutionellen Gründen hat sich in Deutschland eine regelrechte Fremdfinanzierungskultur entwickelt. Alle Kerninstrumente der Finanzierungsförderung der Klein- und Mittleren Unternehmen (KMU) beziehen sich auf langfristige zinsverbilligte Darlehen.

Die Darlehen werden durch die sog. "Hauptleihinstitute" (KfW-Mittelstandsbank, Landesbanken) nicht direkt an die Unternehmen vergeben, sondern über eine Bank oder Sparkasse (sog. "Hausbankprinzip"), die für die Rückzahlung die Haftung (sog. "Primärhaftung") übernimmt.

Die Darlehen sind in der Regel banküblich zu besichern. Bei fehlenden Sicherheiten seitens der Antragsteller können ggf. Bürgschaften und Haftungsfreistellungen gewährt werden.

Für Existenzgründer und Unternehmer aus NRW sind die KfW-Mittelstandsbank (www.kfw-mittelstandsbank.de), die bundesweit operiert, und die NRW-Bank (www.nrwbank.de)die "besten Adressen am Platz", wenn es um öffentliche Darlehen geht.

Für kleine Gründungen besonders geeignet ist das Startgeld, das vor der Gründung beantragt werden muss. Mikrodarlehen wurden als Gründerlösung angepriesen, sind aber besonders interessant für junge Mikrounternehmen mit max. 10 Beschäftigten, da sie während der ersten drei Jahre nach der Gründung beantragt werden können.

Mezzaninenkapital (Nachrangdarlehen bzw. Eigenkapitalähnliche Darlehen)

Mit der Produktfamilie "Unternehmerkapital" bietet die KfW-Mittelstandsbank seit dem 1. März 2004 sog. "Mezzaninenkapital" für Gründer, Jungunternehmer und etablierte Unternehmen an. In der Baukunst ist eine Mezzanine ein Zwischengeschoss, in der Finanzwelt eine Finanzierungsform, die "zwischen" Eigenkapital und Fremdkapital liegt.

Bei Mezzaninen-Darlehen wird auf eine gesonderte Besicherung verzichtet; im Insolvenzfall werden sie nachrangig befriedigt. Bilanztechnisch werden die Darlehen als Fremdkapital ausgewiesen, bilanzanalytisch werden sie als haftendes Kapital betrachtet und erhöhen somit das wirtschaftliche Eigenkapital, was im Zuge von Basel II für die meisten Mittelständler dringend notwendig ist.

Die neue Programmfamilie der KfW Mittelstandsbank enthält 3 Bausteine. Die Gründervariante löst die seit Jahren bekannte Eigenkapitalhilfe ab.

Alle Details finden Sie auf der Internet-Seite der KfW Mittelstandsbank unter der Rubrik Unternehmerkapital. Zu beachten ist, dass "Basel II" schon vor Inkrafttreten neue Spielregeln bestimmt: in den Bausteinen Wachstum und Etablierte Unternehmen richten sich die Zinssätze nach der Einstufung in eine der Bonitätskategorien der KfW.

Mezzaninenkapital bzw. Nachrangdarlehen bietet auch die NRW-Bank. So können z.B. kleine und mittlere Unternehmen aus NRW innerhalb von 3 bis 8 Jahren nach Unternehmensgründung bis zu 50% ihrer Betriebserweiterungsinvestitionen über zinsverbilligten Darlehen mit Eigenkapitalcharakter (100% Haftungsfreistellung) finanzieren.

Risikokapital (Beteiligungen)

Aufgrund der schlechten Eigenkapitalausstattung der KMUs wurden diverse öffentliche Programme initiiert, um einen leistungsfähigen Risikokapitalmarkt bzw. den Unternehmenszugang zu Beteiligungskapital zu entwickeln.

Allerdings richten sich viele dieser Programme nicht direkt an die Unternehmen, sondern überwiegend an Kapitalbeteilungsgesellschaften. Diese können sich über die öffentlichen Programme refinanzieren und/oder zum Teil ihr Risiko absichern.

Für den Unternehmer gilt es, eine geeignete Beteiligungsgesellschaft zu finden und zu überzeugen. Für kleine (insbes. nicht technologie-orientierte) Unternehmen bleibt dieses äußerst schwierig.

Linkempfehlung: Deutsches Eigenkapitalforum (http://www.eigenkapitalforum.com/).

Zuschüsse

In Deutschland werden "KMUs" im allgemeinen keine Zuschüsse gewährt. Ausnahmen existieren in Verbindung mit anderen Zielsetzungen wie z.B. die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Energienutzung, Innovation oder Regionalförderung.

Eine Übersicht über die Förderprogramme finden Sie in der Förderdatenbank des BMWA.

www.bund.bmwa.de

Auch die Beratung von Gründern und Kleinunternehmern wird zum Teil bezuschusst. Aufgrund diverser Haushaltssperren und/oder limitierter Budgets ist die Situation leider oft unübersichtlich. Hier lautet die Empfehlung: wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammern, die Wirtschaftsförderungen oder direkt an einen Unternehmensberater, der mit den vielen unterschiedlichen Programmen vertraut ist.

Bürgschaften

Die meisten öffentlichen Fördermittel werden in Form von Darlehen, die banküblich zu besichern sind, vergeben. Bei fehlenden Sicherheiten kann die Bürgschaftsbank NRW einspringen, insofern es sich um Unternehmen aus NRW (und Angehörige der freien Berufe) mit zukunftsträchtigen Projekten handelt.

www.buergschaftsbank-nrw.de

Umschuldungen werden in der Regel nicht verbürgt, Sanierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Bürgschaft darf 80% des Kreditbetrags nicht übertragen. Für volkswirtschaftlich erwünschte Vorhaben in NRW kann auch das Land Ausfallbürgschaften bis zu 80% des Kreditbetrages an vertrauenswürdige gewerbliche Unternehmen und Freiberufler vergeben. Sie kommen nur in Betracht, wenn die Bürgschaftsbank NRW nicht zuständig ist.

Weitere Bürgschaftsmöglichkeiten bieten zum Teil Selbsthilfeeinrichtungen der privaten Wirtschaft (Stichwort: "Kreditgarantiegemeinschaften"). Verbreiteter sind allerdings die Haftungsfreistellungen, die von den Hauptleihinstituten gewährt werden.

Haftungsfreistellungen

Bei fehlenden Sicherheiten können in verschiedenen Programme die Hauptleihinstitute (Mittelstandsbank NRW-Bank) anteilig das Risiko übernehmen: Hausbank und Hauptleihinstitut teilen sich quotal das Ausfallrisiko.

Beispiel: 50% Haftungsfreistellung für ein Darlehen über 100.000 € durch die KfW-Mittelstandsbank. Nach Verwertung aller Sicherheiten würde z.B. noch ein Betrag von 20.000 € offen stehen. Hausbank und KFW-Mittelstandsbank müssen zu jeweils 10.000 € den Ausfall übernehmen.

Entgegen einer anscheinend weit verbreiteten Meinung kann sich der Unternehmer jedoch der Haftung nicht entziehen. Die bekanntesten Beispiele für Haftungsfreistellungen sind in den alten Bundesländern:

Startgeld: 50%

 

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