Unternehmensberatung Annette Eschment

Gründercoaching Deutschland für Gründer aus der Arbeitslosigkeit - GCD AL

Hier ein paar Infos ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Antragsberechtigt:

ExistenzgründerInnen, deren Unternehmen weniger als ein Jahr am Markt bestehen und aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden.

Branchen:

Gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und
Freie Berufe (mit Ausnahme: entgeltliche Unternehmensberatung)

Gründungsart und Sitz

Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc. zu dokumentieren

Sitz und Geschäftsbetrieb müssen in Deutschland sein, die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.

Arbeitslosigkeit

Bewilligungsbescheid(e) über Gründungszuschuss (§ 57 SGB III), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) oder Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II) im Zeitraum "erstes Jahr nach der Gründung".

Beratungsinhalte

Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

z.B.
Optimierung v.  Unternehmenskonzept, Vorbereitung von Finanzierungs- oder Genehmigungsgesprächen, Marktanalysen und Vertriebskonzepte.

Nicht gefördert:
u.a die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien (wie z. B. Briefpapier, Logos, Flyer) sowie von Internetseiten, die Beschaffung und Erarbeitung von EDV-Soft- und Hardware oder die Durchführung von EDV-Schulungsmaßnahmen.

Das Coaching ist mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der Existenzgründerin/des Existenzgründers durchzuführen

Zuschuss

Höchstzuschuss in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin): 90 % maximal 3.600 €. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 € nicht überschreiten.

Mehrwertsteuer 

Die Mehrwertsteuer kann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn  keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt. Die Höhe der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht. (Nettoberatungshonorar sollte dann 672,27 € nicht überschreiten.)

Anrechnung auf das Beratungskontingent

Insgesamt kann ein Existenzgründer innerhalb der ESF-Förderperiode (bis Ende 2013) eine Förderung  bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 € beantragen. Diese kann sowohl durch Anträge in beiden Fördervarianten - Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer und  Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit - als auch durch mehrere  Anträge in einer Fördervariante ausgeschöpft werden.

Antragstellung

Vor Beratungsbeginn – binnen der ersten Monate nach Gründung

"Bei der besonderen Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit muss das Coaching innerhalb  von 12 Monaten nach der Gründung des Unternehmens begonnen worden sein. Als Beginn der Maßnahme wird die Unterzeichung des Coachingvertrags  betrachtet."

Antragsweg

KfW-akkreditierten Berater kontaktieren bzw. Berater wählen

Antragsformular: Online Plattform
https://rp-plattform.kfw.de/RP_Plattform/antrag/m0.rpp

Termin mit Regionalpartner vereinbaren
Einzureichen sind: Bewilligungsbescheid(e) Bezüge für Arbeitslosigkeit  + gegebenenfalls Nachweis über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung

Beratungsbeginn

Beginn erst nach Zusage der KfW (und Abschluss Beratervertrag)

Zuschussauszahlung

Rechnung des Beraters muss je nach Vereinbarung entweder erst voll gezahlt werden oder bei vorhandener Abtretungserklärung zumindestens anteilig (Eigenanteil + Mehrwertsteuer).

Dauer und Fristen

Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Zusage (Ausstellungsdatum) für Durchführung und Einreichung beim Regionalpartner  von

  • Schlussverwendungsnachweis (Formularnummer 600 000 1663)
  • Gesamtrechnung des Beraters
  • Kontoauszug des Existenzgründers als Zahlungsnachweis des Eigenanteils am Beraterhonorar
  • sämtliche vorliegenden endgültigen Bewilligungsbescheide über die oben genannten Leistungen nach SGB III bzw. SGB II, sofern diese nicht bereits bei Antragstellung eingereicht wurden
  •  gegebenenfalls Nachweis dass das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Steuerberater, Finanzamt)

Schriftlicher Abschlussbericht, in dem die Inhalte des Coachings sowie die wesentlichen Ergebnisse dokumentiert sind, und Vertrag müssen 3 Jahre aufbewahrt werden und sind nur auf Verlangen der KfW einzureichen.

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