Gründercoaching Deutschland für Gründer aus der Arbeitslosigkeit - GCD AL
Hier ein paar Infos ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Antragsberechtigt:
ExistenzgründerInnen, deren Unternehmen weniger als ein Jahr am Markt bestehen und aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden.
Branchen:
Gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und
Freie Berufe (mit Ausnahme: entgeltliche Unternehmensberatung)
Gründungsart und Sitz
Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc. zu dokumentieren
Sitz und Geschäftsbetrieb müssen in Deutschland sein, die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.
Arbeitslosigkeit
Bewilligungsbescheid(e) über Gründungszuschuss (§ 57 SGB III), Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) oder Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16c SGB II) im Zeitraum "erstes Jahr nach der Gründung".
Beratungsinhalte
Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
z.B.
Optimierung v. Unternehmenskonzept, Vorbereitung von Finanzierungs- oder Genehmigungsgesprächen, Marktanalysen und Vertriebskonzepte.
Nicht gefördert:
u.a die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien (wie z. B. Briefpapier, Logos, Flyer) sowie von Internetseiten, die Beschaffung und Erarbeitung von EDV-Soft- und Hardware oder die Durchführung von EDV-Schulungsmaßnahmen.
Das Coaching ist mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der Existenzgründerin/des Existenzgründers durchzuführen
Zuschuss
Höchstzuschuss in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin): 90 % maximal 3.600 €. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 € nicht überschreiten.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer kann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt. Die Höhe der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht. (Nettoberatungshonorar sollte dann 672,27 € nicht überschreiten.)
Anrechnung auf das Beratungskontingent
Insgesamt kann ein Existenzgründer innerhalb der ESF-Förderperiode (bis Ende 2013) eine Förderung bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 € beantragen. Diese kann sowohl durch Anträge in beiden Fördervarianten - Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer und Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit - als auch durch mehrere Anträge in einer Fördervariante ausgeschöpft werden.
Antragstellung
Vor Beratungsbeginn – binnen der ersten Monate nach Gründung
"Bei der besonderen Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit muss das Coaching innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung des Unternehmens begonnen worden sein. Als Beginn der Maßnahme wird die Unterzeichung des Coachingvertrags betrachtet."
Antragsweg
KfW-akkreditierten Berater kontaktieren bzw. Berater wählen
Antragsformular: Online Plattform
https://rp-plattform.kfw.de/RP_Plattform/antrag/m0.rpp
Termin mit Regionalpartner vereinbaren
Einzureichen sind: Bewilligungsbescheid(e) Bezüge für Arbeitslosigkeit + gegebenenfalls Nachweis über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
Beratungsbeginn
Beginn erst nach Zusage der KfW (und Abschluss Beratervertrag)
Zuschussauszahlung
Rechnung des Beraters muss je nach Vereinbarung entweder erst voll gezahlt werden oder bei vorhandener Abtretungserklärung zumindestens anteilig (Eigenanteil + Mehrwertsteuer).
Dauer und Fristen
Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Zusage (Ausstellungsdatum) für Durchführung und Einreichung beim Regionalpartner von
- Schlussverwendungsnachweis (Formularnummer 600 000 1663)
- Gesamtrechnung des Beraters
- Kontoauszug des Existenzgründers als Zahlungsnachweis des Eigenanteils am Beraterhonorar
- sämtliche vorliegenden endgültigen Bewilligungsbescheide über die oben genannten Leistungen nach SGB III bzw. SGB II, sofern diese nicht bereits bei Antragstellung eingereicht wurden
- gegebenenfalls Nachweis dass das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Steuerberater, Finanzamt)
Schriftlicher Abschlussbericht, in dem die Inhalte des Coachings sowie die wesentlichen Ergebnisse dokumentiert sind, und Vertrag müssen 3 Jahre aufbewahrt werden und sind nur auf Verlangen der KfW einzureichen.




