Gründercoaching Deutschland
Hier ein paar Infos ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Antragsberechtigt
ExistenzgründerInnen, deren Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt bestehen.
Branchen:
Gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und
Freie Berufe (mit Ausnahme: entgeltliche Unternehmensberatung)
Gründungsart und Sitz
Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc. zu dokumentieren
Sitz und Geschäftsbetrieb müssen in Deutschland sein, die Existenzgründung muss auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.
Alter (5-Jahresfrist)
Stellt ab auf das Datum der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit durch den Antragsteller, unabhängig vom Alter des gegebenenfalls bereits bestehenden Unternehmens.
Sofern zwischenzeitlich eine andere Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ausgeübt wurde oder Arbeitslosigkeit vorlag und das Gewerbe abgemeldet war, handelt es sich um eine Neugründung, die mit dem Gründercoaching gefördert werden
Kein Unternehmen in Schwierigkeiten (im Sinne der EU Definition)
Beratungsinhalte
Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Angaben zum Inhalt: keine Pflichtinhalte - aber Vorgaben zum Beratungsbericht
Die konzeptionelle Beratung zu Marketingmaßnahmen, wie z. B. die Erarbeitung eines Marketingkonzeptes, ist förderfähig. Die Produktion von Werbematerialien, wie z. B. Briefbögen, Visitenkarten, Flyern etc. oder das Erstellen einer Homepage im Rahmen des Beratungsauftrages entspricht jedoch nicht den Programmbestimmungen.
Zuschuss
Höchstzuschuss in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) 50 % maximal 3.000 €. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 €. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 € nicht überschreiten.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer kann innerhalb der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt. Die Höhe der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht. (Nettoberatungshonorar sollte dann 672,27 € nicht überschreiten.)
Anrechnung auf das Beratungskontingent
Insgesamt kann ein Existenzgründer innerhalb der ESF-Förderperiode (bis Ende 2013) eine Förderung bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 € beantragen. Diese kann sowohl durch Anträge in beiden Fördervarianten - Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer und Gründercoaching Deutschland für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit - als auch durch mehrere Anträge in einer Fördervariante ausgeschöpft werden.
Antragstellung
Vor Beratungsbeginn (binnen der ersten 5 Jahre nach Gründung) muss ein KfW akkreditierter Berater ausgewählt werden (mit Zulassung der KfW für das GCD) und das Antragsformular über die Online Plattform https://rp-plattform.kfw.de/RP_Plattform/antrag/m0.rpp ausgefüllt werden.
Dann ist ein Termin mit einem Regionalpartner zu vereinbaren.
www.rp-suche.de
Einzureichen: Antrag und gegebenenfalls Nachweis über Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
Beratungsbeginn
Beginn erst nach Zusage der KfW
Zuschussauszahlung
Die Zuschussauszahlung kann erst nach Zahlung der Beraterrechnung erfolgen. Die Rechnung des Beraters muss je nach Vereinbarung entweder in voller Höhe gezahlt werden oder bei vorhandener Abtretungserklärung zumindestens teilweise (Eigenanteil + ggf. Mehrwertsteuer). Sollte der Kunde den Eigenanteil nicht zahlen, geht dem Berater bei Abtretung auch der Zahlungsanspruch gegenüber der KfW verloren und er muss seinen Anspruch in voller Höhe beim Kunden geltend machen.
Dauer und Fristen
Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Zusage (Ausstellungsdatum) für Durchführung und Einreichung beim Regionalpartner von
- Schlussverwendungsnachweis (Formularnummer 600 000 1663)
- Gesamtrechnung des Beraters
- Kontoauszug des Existenzgründers als Zahlungsnachweis des Eigenanteils am Beraterhonorar
- gegebenenfalls Nachweis dass das Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Steuerberater, Finanzamt)
Schriftlicher Abschlussbericht, in dem die Inhalte des Coachings sowie die wesentlichen Ergebnisse dokumentiert sind, und Vertrag müssen 3 Jahre aufbewahrt werden und sind nur auf Verlangen der KfW einzureichen.



