Runder Tisch der KfW
Hier ein paar Infos ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen (Gewerbe, Freiberufler) die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben
Unternehmensausschlüsse
Unternehmen, die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden
oder
bei Unternehmen, die nicht als juristische Personen betrieben werden, wenn deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder hierzu nach § 807 ZPO oder § 284 AO 1977 verpflichtet ist.
Branchenauschlüsse: ggf. prüfen.
Tätigkeiten in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Tätigkeiten in der Fischerei und Aquakultur und im Steinkohlenbergbau
Beratungsinhalte
Die Beratung im Rahmen dieses Förderprogramms hat zum Ziel, Schwachstellen zu identifizieren, Maßnahmenvorschläge zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln und eine Fortführungsprognose abzugeben.
Inhalt Bericht
- Hauptursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Notwendige/Empfohlene Maßnahmen zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Stärken-/Schwächenanalyse
- Zukünftige Positionierung/Zukünftige Strategie des Unternehmens
- Vorschläge zu Beiträgen zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch UnternehmerIn und Gesellschafter, Lieferanten, Vermieter, Finanzamt/Krankenkasse und Hausbank(en), KfW
- Fragen zur positiven/negativen Fortführungsprognose
Zuschuss
Keine Kosten – aber Berater erhält nur 20 € pro Stunden - 160 € pro Tag von der KfW maximal für 10 Tage
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages ist grundsätzlich durch das Unternehmen selbst zu finanzieren.
Antragstellung
Vor der Beratung: erst Termin mit Regionalpartner http://www.rp-suche.de/rpsuche/ und dann Antragstellung Online https://rp-plattform.kfw.de/RP_Plattform/antrag/m0.rpp
Mit dem Antrag auf Gewährung der Aufwandsentschädigung sind beim Regionalpartner folgende Informationen bzw. Unterlagen einzureichen:
1. Leistungsangebote des Unternehmens (Produkte/Dienstleistungen)
2. Kreditverträge
3. aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
4. Kreditorenliste
5. Debitorenliste
6. Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz)
7. sonstige Verträge (Miet-, Pacht-, Leasingverträge usw.)
8. Aufstellung über den derzeitigen Auftragsbestand
Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt der Regionalpartner
eine Empfehlung für die Durchführung eines Unternehmenschecks im Rahmen des Runden Tisches und die Anzahl der Tagewerke ab.
Beratungsbeginn
Mit der Beratung darf erst nach Zugang des Zusageschreibens der KfW angefangen werden
Zuschussauszahlung
Erfolgt nach Beratungsabschluss direkt von der KfW an den Berater.
Dauer und Fristen
Die Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von maximal 6 Monaten ab Erteilung der Zusage (Datum des Zusageschreibens) abgeschlossen sein (Beratungszeitraum). Einzureichen:
- Schlussverwendungsnachweis mit allen Unterschriften
- Anlagen wie zum Beispiel Kapitaldienstberechnung, Liquiditätsplan, Rentabilitätsvorschau.
Beim Runden Tisch ist es nicht erforderlich, den Beratungsvertrag bei der KfW einzureichen.



