Unternehmensberatung Annette Eschment

Runder Tisch der KfW

Hier ein paar Infos ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Antragsberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen (Gewerbe, Freiberufler) die aufgrund einer nicht  erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben

 

Unternehmensausschlüsse
Unternehmen, die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden

oder 

bei Unternehmen, die nicht als juristische Personen betrieben werden, wenn deren Inhaber eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder  hierzu nach § 807 ZPO oder § 284 AO 1977 verpflichtet ist.

 

Branchenauschlüsse: ggf. prüfen.
Tätigkeiten in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Tätigkeiten in der Fischerei und Aquakultur und im Steinkohlenbergbau 

 

Beratungsinhalte

Die Beratung im Rahmen dieses Förderprogramms hat zum Ziel, Schwachstellen zu identifizieren, Maßnahmenvorschläge zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu entwickeln und  eine Fortführungsprognose abzugeben.


Inhalt Bericht

  • Hauptursachen für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Notwendige/Empfohlene Maßnahmen zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Stärken-/Schwächenanalyse
  • Zukünftige Positionierung/Zukünftige Strategie des Unternehmens 
  • Vorschläge zu Beiträgen zur Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch UnternehmerIn und Gesellschafter, Lieferanten, Vermieter, Finanzamt/Krankenkasse und Hausbank(en), KfW
  • Fragen zur positiven/negativen Fortführungsprognose

Zuschuss

Keine Kosten – aber Berater erhält nur 20 € pro Stunden - 160 € pro Tag von der KfW maximal für 10 Tage

Mehrwertsteuer 

Die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages ist grundsätzlich durch das Unternehmen selbst zu finanzieren.

 

Antragstellung

Vor der Beratung: erst Termin mit Regionalpartner http://www.rp-suche.de/rpsuche/ und dann Antragstellung Online https://rp-plattform.kfw.de/RP_Plattform/antrag/m0.rpp

Mit dem Antrag auf Gewährung der Aufwandsentschädigung sind beim Regionalpartner folgende Informationen bzw. Unterlagen einzureichen:

1. Leistungsangebote des Unternehmens (Produkte/Dienstleistungen)

2. Kreditverträge

3. aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

4. Kreditorenliste

5. Debitorenliste

6. Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz)

7. sonstige Verträge (Miet-, Pacht-, Leasingverträge usw.)

8. Aufstellung über den derzeitigen Auftragsbestand

Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt  der Regionalpartner

eine Empfehlung für die Durchführung eines Unternehmenschecks im Rahmen des Runden Tisches und die Anzahl der Tagewerke ab.

 

Beratungsbeginn

Mit der Beratung darf erst nach Zugang des Zusageschreibens  der KfW angefangen werden

 

Zuschussauszahlung

Erfolgt nach Beratungsabschluss direkt von der KfW an den Berater.

 

Dauer und Fristen

Die Beratung muss innerhalb eines Zeitraums von maximal 6 Monaten ab Erteilung der Zusage (Datum des Zusageschreibens) abgeschlossen sein (Beratungszeitraum). Einzureichen: 

  • Schlussverwendungsnachweis mit allen Unterschriften  
  • Anlagen wie zum Beispiel Kapitaldienstberechnung, Liquiditätsplan, Rentabilitätsvorschau.

Beim Runden Tisch ist es nicht erforderlich, den Beratungsvertrag bei der KfW einzureichen.

Annette Eschment microconsultant - Unternehmensberatung für clevere Kleinunternehmen und Existenzgründungen