Unternehmensberatung Annette Eschment

Turn Around Beratung der KfW

Hier ein paar Infos ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Antragsberechtigt

Kleine und mittlere Unternehmen (Gewerbe, Freiberufler) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit positiver Fortführungsprognose. 

Voraussetzung: vorhandene Schwachstellenanalyse von einem unabhängigen Berater (nicht 8 Wochen alt). Inhalte: siehe Formular der KfW

Unternehmensausschlüsse
Unternehmen, die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden

Branchenauschlüsse
Der überwiegende Geschäftszweck ist nicht auf die entgeltliche Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, die Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder Buchprüfung für vereidigte Buchprüfer ausgerichtet.

Unternehmen, deren Unternehmenszweck landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei, Aquakultur gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1998/2006 ist

 

Beratungsinhalte

Externe Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen

Beispiele:
Erstellen von Sanierungs- bzw. Fortführungskonzepten als Grundlage für weitere Gläubigerverhandlungen, das Erarbeiten von detaillierten Planungsrechnungen einschließlich der Durchführung von Soll/Ist-Vergleichen, die Einführung von Controllinginstrumenten und/oder die Neuordnung der Finanzierung einschließlich Verhandlungen mit der Hausbank und anderen Gläubigern. Analysen und Handlungsempfehlungen zum Marktauftritt (Corporate Identity, Vertriebswege, Konkurrenzsituation, Nachfragesituation, Absatzchancen, Marketing- und Werbemaßnahmen)

Anm. Ertragsvorschauen bzw. Rentabilitätsrechnungen, die aus unkommentierten und damit nicht nachvollziehbaren Zahlenangaben bestehen, reichen nicht aus. Es muss erkennbar sein, aufgrund welcher Feststellungen bzw. Annahmen die Solldaten ermittelt wurden

 

Zuschuss

Höchstzuschuss in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) 50 % maximal 4.000 €. Das maximal förderfähige Tageshonorar: 800 €.

 

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages ist grundsätzlich durch das Unternehmen selbst zu finanzieren. Eine Ausnahme stellen die Unternehmen dar, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (z. B. Freiberufler, Kleinunternehmer nach § 19 UStG). In diesem Fall ist die Mehrwertsteuer innerhalb der Bemessungsgrundalge förderfähig, das Unternehmen hat einen entsprechenden Nachweis (z. B. Bescheinigung des Finanzamtes) vorzulegen. Die Höhe der maximal förderfähigen Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch nicht.

Antragstellung

Vor der Beratung: online-Antrag und Termin mit Regionalpartner,

 

Beratungsbeginn

Beginn erst nach Zusage der KfW (und Abschluss des Beratervertrags).

Bitte beachten: Der Beratungsvertrag mit  Beratungsinhalten, die Höhe des Tageshonorars und Beratungszeitraum muss dem Regionalpartner spätestens mit den Abrechnungsunterlagen vorliegen. Sofern von der Schwachstellenanalyse abweichende Maßnahmen vereinbart werden, ist dies im Beratungsvertrag zu begründen.

 

Zuschussauszahlung

Der Berater kann sich damit einverstanden erklären, nur den Eigenanteil (nebst Mehrwertsteuer für den vollen Betrag) vom Kunden zu erhalten und seine Zahlungsansprüche für den bezuschussten Anteil über eine Abtretungserklärung bei der KfW geltend zu machen. Voraussetzung für die Auszahlung an den Berater ist dann die vorherige Zahlung der anteiligen Beratungskosten (Eigenanteil+ ggf. Mehrwertsteuer auf den vollen Betrag) durch den Kunden,

 

Dauer und Fristen

Maximal 8 Monate nach Zusage müssen folg. Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie beim Regionalpartner eingereicht sein

  • Gesamtrechnung des Beraters
  • Kontoauszug des Unternehmens als Zahlungsnachweis des Eigenanteils
  • Abschlussbericht
  • Beratervertrag

 

 

 

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