Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP) Beratungsleistungen
Hier ein paar Infos ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen im Sinne des § 15 EStG, die der KMU-Definition der EU entsprechen und älter als 5 Jahre sind
Unternehmensausschlüsse:
Unternehmen in Schwierigkeiten
Branchenauschlüsse:
Die in Artikel 1 Abs. 2 und 3 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung genannten Wirtschaftszweige
Beratungsinhalte
Umfassende externe Beratung zu betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, wenn sie für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderen Gewicht sind und sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben. Insbesondere darf es sich nicht um Dienstleistungen handeln, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören, wie routinemäßige Steuer- und Rechtsberatung oder Werbung.
Beispiele
u.a. Neuausrichtng der Finanzierungsstruktur, grundlegende Umstrukturierung, notw. Erschließung neuer Absatzmärkte, Übergabe an UnternehmensnachfolgerIn oder vollständige oder teilweise Übernahme durch Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen, Vorhaben in Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen für die das Land eine Garantie übernimmt.
Zuschuss
Max. 2500 € bzw. 50% von 5000 € Honorar pro Phase bzw. bei Belegschaftsinitiativen: 80 % von 5000 € pro Phase
Phase 1: Machbarkeitsstudie à 4 TW,
Phase 2: Umsetzungsberatung à 4 TW
Beide Phasen: nur einmal innerhalb von 5 Jahren.
Mehr Tagewerke: in ganz seltenen Fällen Ausnahmen möglich.
Das maximal förderfähige Tageshonorar: 1250 €.
Mehrwertsteuer
"Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten."
Antragstellung
Vor der Beratung: Antrag auf Vordruck mit Anlagen an die NRW.BANK .
Beratungsbeginn
Beginn erst nach Zusage der NRW.BANK bzw. auf eigenes Risiko ab Bestätigung Antragseingang bei der NRW.BANK möglich.
Zuschussauszahlung
Voraussetzung für die Auszahlung an den Berater ist die vorherige Zahlung der anteiligen Beratungskosten (Eigenanteil+ ggf. Mehrwertsteuer auf den vollen Betrag) durch den Kunden.
Dauer und Fristen
Durchführungszeitraum: maximal 5 Monate für jede Beratungsphase.
Spätestens nach Ablauf des Durchführungszeitraums sind ein Tätigkeitsnachweis und ein nach den Vorgaben der NRW.BANK erstellter Beratungsbericht innerhalb eines Monats in Münster bei der NRW.BANK einzureichen.
Weitere Infos: www.nrwbank.de
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm RWP des Landes Nordrhein-Westfalen - (Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes) / Beratungsleistungen
RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen und Wohnen und Verkehr vom 22.12.2010



